Allgemeine Geschäftsbedingungen DER LEDERPROFI- Ralph Suske

1. Geltungsbereich
1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Lederprofi Ralph Suske (im Folgenden „wir“ genannt) und dem Kunden. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
1.2. Abweichende und ergänzende Geschäftsbedingungen und Erklärungen des Kunden gelten selbst dann nicht, wenn wir ihnen bei Vertragsabschluss nicht widersprochen haben. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

2. Ausführung und Leistungsbeschreibung
2.1. Reinigung und Behandlung werden sachgemäß und so schonend wie möglich nach Absprache am Ort des Auftraggebers oder in un-seren eigenen Werkstätten bzw. der unseres Kooperationspartners ausgeführt. Die zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen Ermessen überlassen.
2.2. Die Reinigung und Behandlung/Reparatur bezieht sich immer nur auf den gewünschten Reinigungsumfang und die beauftragte Behandlung/Reparatur. Vorschäden oder Schäden, die nicht mit dem Schadensereignis bzw. der beauftragten Leistung in Zusammen-hang stehen, können von uns nur nach ausdrücklicher schriftlicher Beauftragung bearbeitet werden. Insbesondere lehnen wir jegliche Haftung für Vorschäden ab.

3. Mängel am Bearbeitungsgut
3.1. Soweit uns kein Vertreten müssen i. S. der Ziffer 6 trifft, übernehmen wir keine Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaf-fenheit des Bearbeitungsgutes verursacht werden und die wir nicht durch eine einfache fachmännische Warenschau erkennen können, z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Materials und der Nähte, ungenügende Echtheiten von Färbungen oder Drucken, Einlaufen, ungenügende Appreturen, frühere unsachgemäße Behandlungen und andere verborgene Mängel.
3.2. Dasselbe gilt auch für Reinigungsgegenstände, die nicht oder nur begrenzt reinigungsfähige Materialien enthalten, soweit diese Stücke nicht entsprechend gekennzeichnet sind und wir dies nicht durch einfache fachmännische Warenschau erkennen können.

4. Freiwerden von der Leistungspflicht
4.1. Ergibt sich trotz vorhergehender fachmännischer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag aus Grün-den, die wir nicht zu vertreten haben, unausführbar ist, so werden wir von unserer Leistungspflicht befreit, es sei denn, dass der Auftraggeber einer möglichen Abänderung des Auftrages zustimmt.
4.2. Bei Freiwerden von unserer Leistungspflicht hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand.

5. Mängelrüge und Gewährleistung
5.1. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Rückgabe des bearbeiteten Objekts bzw. Abschluss der Leistung vor Ort gerügt werden. Nicht offensichtliche Mängel können längstens bis 6 Monate danach gerügt werden, soweit der Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde.
5.2. Bei Lederrestaurierung ist die Gewährleistung für Allmählichkeitsschäden – nicht Gebrauchsschäden, diese sind von der Gewährleistung ausgeschlossen – 2 Jahre (Umfärbungen und Nubukumarbeitungen 1 Jahr).
5.3. Bei berechtigten, fristgerechten Mängelrügen werden wir nachbessern.
5.4. Für den Fall, dass uns die Erfüllung dieser Gewährleistungspflicht nicht möglich ist oder diese durch uns nicht innerhalb angemessener Zeit erfüllt wird, ist der Auftraggeber berechtigt, die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Auftrages zu verlangen.
5.5. Eine Gewährleistung entfällt für Mängel und Schäden, die auf nach Gefahrübergang eingetretenen, von uns nicht zu vertretenden Umständen beruhen. Insbesondere entfällt eine Gewährleistung insoweit, als der Auftraggeber den Reinigungsgegenstand bzw. das zu bearbeitende Objekt unsachgemäß behandelt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dies für den gerügten Mangel nicht ursächlich war.

6. Haftung
6.1. Wir haften für Schäden jeglicher Art, auch soweit sie im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten, Verzug und Unmöglichkeit be-stehen, nur, wenn sie durch unser vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden sind, es sich um Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns handelt, es sich um einen Fall anfänglichen Unvermögens handelt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen.
6.2. Eine weitergehende Schadensersatzhaftung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in den Fällen, in denen wir auf der Grundlage des Produkthaftungsgesetzes oder eines anderen Gefährdungshaftungstatbestandes für Personen oder Privatsach-schäden haften müssen.

7. Zahlung
7.1. Rechnungen sind nach Rechnungsstellung sofort rein netto, ohne Skonti oder sonstige Abzüge in bar bei Rücklieferung/Abholung zu zahlen.
7.2. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, können Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Nachfolgereferenzzinssatz berechnet werden.
7.3. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Wir sind berechtigt, alle anfallenden Einzugs-spesen in Rechnung zu stellen. Eine diesbezügliche Rechnung ist sofort fällig. Es besteht keine Verpflichtung unsererseits, Schecks oder Wechsel anzunehmen.
7.4. Zahlungen des Kunden werden zunächst auf entstandene Mahnkosten, Zinsen und dann auf die älteste Schuld angerechnet.
7.5. Wir sind berechtigt bei größeren Auftragsvolumen oder nicht gesicherter Kreditwürdigkeit des Kunden Vorauszahlungen zu verlangen.

8. Lagerung
8.1. Im Preis der Reinigung/Pflege/Reparatur/Leistung ist die Lagerung des Objekts kostenfrei für die Dauer der Arbeitsleistung und wei-terhin bis zum vereinbarten Abhol- bzw. Rücklieferungstermin durch uns enthalten.
8.2. Ab dem ersten Tag danach sind wir berechtigt, anfallende Lagerkosten zu erheben. Der Kunde trägt für diese Zeit keine Gefahr der Verschlechterung.
8.3. Ab dem Zeitpunkt der Rückgabe an die Wohnadresse des Auftraggebers oder eine vom Auftraggeber benannte Lageradresse eines Dritten sind wir von der Sorgfaltspflicht für das Bearbeitungsgut entbunden.

9. Haftung des Auftraggebers
9.1. Der Auftraggeber haftet für alle von ihm zu vertretenden und nach Grundsätzen der Gefährdungshaftung zu verantwortenden Schä-den an den von uns zur Verfügung gestellten Geräten und Maschinen bis zum Zeitwert. Insbesondere hat er eine Obhutspflicht.
9.2. Auftretende Fehlfunktionen oder Defekte sind uns unverzüglich anzuzeigen.

10. Sonstiges
10.1. Es gilt das Gesetz der Bundesrepublik Deutschland.
10.2. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag wird Wetzlar vereinbart.
10.3. Wir sind jedoch berechtigt, Klage am Geschäftssitz des Auftraggebers zu erheben; für etwaige Widerklagen des Auftraggebers ver-bleibt es bei der in Satz 2 bezeichneten Zuständigkeit.
10.4. Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirk-same Bestimmung wird durch eine rechtsgültige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Be-stimmung am nächsten kommt.